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   BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 428/84   

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BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 428/84 (https://dejure.org/1987,1970)
BAG, Entscheidung vom 30.04.1987 - 6 AZR 428/84 (https://dejure.org/1987,1970)
BAG, Entscheidung vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 (https://dejure.org/1987,1970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe der Arbeitsvergütung eines als Bezirksvertrauensmann der Schwerbehinderten Freigestellten - Heranziehung der Arbeitszeiten von anderen Kraftfahrern zur Berechnung des Lohnausfalls - Auslegung von tarifvertraglichen Normen - Kollision mit dem gesetzlich normierten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Vergütung des freigestellten Bezirksvertrauensmanns Schwerbehinderter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 55, 255
  • NZA 1988, 172
  • BB 1987, 2160
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.09.1977 - 4 AZR 292/76

    Pauschalierung des Lohnes für Personalratstätigkeit - Freigestellte

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 428/84
    Die Vorschrift des § 23 Abs. 4 SchwbG a. F. (vgl. jetzt § 26 Abs. 4 SchwbG), wonach der Vertrauensmann der Schwerbehinderten von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien ist, wenn und soweit es zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist, findet auch auf den von der Arbeit völlig freigestellten Vertrauensmann Anwendung (vgl. BAG Urteil vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II).

    So stellt sich § 23 Abs. 4 SchwbG a.F. insoweit als eine Konkretisierung des in § 23 Abs. 2 SchwbG a. F. normierten Benachteiligungs- und Begünstigungsverbots dar, das in den §§ 78 BetrVG, 8 BPersVG ebenfalls gesetzlich geregelt ist (Jung/Cramer, aaO, § 26 Rz 3; Rewolle/Dörner, aaO, § 26 Anm. II; für das Verhältnis von § 46 BPersVG zu § 8 BPersVG vgl. BAG Urteil vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II; für das BetrVG vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 37 Rz 1; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 37 Rz 1).

    Aus dem Regelungszusammenhang des § 4 Abs. 2 Unterabs. 2 KraftfahrerTV ist zu entnehmen, daß die Bestimmung über den Ansatz von Arbeitsstunden zunächst nur den Verdienstausfall des tageweise nicht arbeitenden Kraftfahrers regeln wollte (vgl. BAG Urteil vom 21. September 1977, aaO).

    Da der Tarifvertrag aber seit dem Inkrafttreten des Bundespersonalvertretungsgesetzes und der Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1977 (aaO), in der Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Bestimmung des Tarifes mit den §§ 8, 46 BPersVG angemeldet worden sind, mehrfach geändert worden ist, zuletzt durch den 27. Ergänzungstarifvertrag vom 28. Februar 1986, kann angenommen werden, daß die Tarifvertragsparteien niemals eine dem Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot zuwider laufende Bestimmung gewollt haben, zumal dieses Verbot zu den Grundprinzipien des kollektiven Arbeitsrechts gehört und z.B. bei Abschluß des Kraftfahrertarifvertrags in § 53 BetrVG 1952 normiert war.

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 428/84
    Dabei ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil häufig nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT).
  • BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 400/85

    Zahlung einer anteiligen Theaterbetriebszulage für einen am Theater tätigen

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 428/84
    Dabei ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil häufig nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der

    In gleicher Weise hat der Sechste Senat im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren entschieden, wenn der Vertrauensmann der Schwerbehinderten seine Aufwandsentschädigung, die Erstattung von Reisekosten oder die Fortzahlung von Arbeitsentgelt für die Zeit seiner Tätigkeit als Vertrauensmann der Schwerbehinderten geltend macht (BAGE 52, 335 = AP Nr. 2 zu § 23 SchwbG; BAGE 55, 255 = AP Nr. 3 zu § 23 SchwbG; Urteil vom 28. April 1988 - 6 AZR 421/86 - AP Nr. 3 zu § 22 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85

    Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung

    Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mit zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - alle zur Veröffentlichung bestimmt; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT und BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA 1985, 160).
  • BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 560/84

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für Arbeitsvorbereitungen in Form von

    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT).
  • BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 322/86

    Reisekostenbestimmungen des Arbeitgebers in einem Normalvertrag Chor als

    Sind die Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktischen Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, so erkennender Senat im Urteil vom 2. April 1987 - 6 AZR 585/82 - AP Nr. 10 zu § 46 BPersVG; Urteil vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - AP Nr. 3 zu § 23 SchwbG = EzA § 23 SchwbG Nr. 5).
  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 101/86

    Vergütung eines Bühnenarbeiters für einen auf einer Gastspielreise gewährten

    Dabei ist jedoch über den reinen Wortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat Urteil vom 2. April 1987 - 6 AZR 585/82 - AP Nr. 10 zu § 46 BPersVG; Urteil vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - AP Nr. 3 zu § 23 SchwbG = EzA § 23 SchwbG Nr. 5).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 517/86

    Rechtmäßigkeit des Ausgleichs von Überstunden durch Freizeit - Anspruch auf

    Darüber hinaus ist auch der tarifliche Gesamtzusammenhang mit zu berücksichtigen, denn nur aus ihm und nicht schon aus der einzelnen Tarifnorm kann der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien sowie Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - AP Nr. 3 zu § 23 SchwbG, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 745/85
    Dabei ist jedoch über den reinen Wortlaut hinaus der mögliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (ständige Rechtsprechung des B.A.G vgl. aus jüngster Zeit die Urteile des erkennenden Senats vom 2. April 1987 - 6 AZR 595/82 ~ AP Nr. 10 zu § 46 BPersVG = NZA 1987, 705 f.; vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - AP Nr. 3 zu § 23 SehwbG = NZA 1988, 172; vom 4. Mai 1987 ~ 6 AZR 555/85 - AP Nr. 46 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; vom 17« September 1987 - 6 AZR 560/84 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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